eine Situation wie 1789 , das möchte sicher keiner aber wenn für das gemeine Volk die Bedingungen weiter schlechter werden, führt es uns genau da hin. In der heutigen Plutokratie sind die eigentliche Köpfe namentlich nicht mehr bekannt und agieren im Hintergrund.
Aber ihre Lakaien sollte sich warm anziehen.
Die geforderte Enteignung der großen Wohnungsbaugesellschaften sind deutliche Warnhinweise, gepaart mit Friday for Future und was da sonst noch kommt.
#964 Option 1: Bardividende Höhe der Dividende: 1,44 EUR je Aktie Wertstellung am: 13.06.2019
#965 sogar 5 Jahre
Größter DAX-Verlierer sind Vonovia mit einem Minus von 4,8 Prozent. Der Berliner Senat will Mieterhöhungen ab 2020 verbieten, und das gleich für fünf Jahre. Im Handel ist man wenig begeistert: Mit freier Marktwirtschaft habe dies nichts zu tun. Auch verkenne die Politik die preistreibende Wirkung der EZB-Niedrigzinspolitik. Die Aktie der in Berlin besonders stark engagierten Deutsche Wohnen bricht um 8,7 Prozent ein.
da verdient der Staat doch nicht dran. Wird das beschlossen, sinken die Immobilien Preise. Damit auch die Grunderwerbssteuer, also weniger Einnahmen. Da die Preis für Immobilien, im Vergleich zu den Einkommen zu stark gestiegen sind, kann das der Auslöser für eine Korecktour sein. Um wie viel sind die Netto Löhne in den letzten 20 Jahren gestiegen? um wie viel die Mieten und Kaufpreise? Wenn die Mieten nicht mehr steigen in den nächsten 5 Jahren, Ein vernünftiger Wert bei der 10 fachen Jahreskaltmiete ist, Dann kann man ganz schnell ausrechen, Um wie viel die Preise sinken müssen, bis das wieder passt. USA hat auch mal um 30% sinkende Hauspreise gesehen. Wenn dann Konzerne die Bilanz anpassen müssen, dann knallt das richtig
"Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."
Art. 14 (1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.